Zuletzt aktualisiert: 26.3.2026
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen Gema Fast B.V. ("Gema") und ihren Auftraggebern oder Käufern ("Auftraggeber").
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Alle Angebote von Gema sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Eine Vereinbarung kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Gema oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrags zustande.
Die von Gema angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und exklusive eventueller Versand-, Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht anders vereinbart.
Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Angegebene Lieferzeiten sind indikativ und niemals als verbindliche Fristen zu betrachten. Die Überschreitung einer Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz oder Auflösung der Vereinbarung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Gema garantiert, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
Die Haftung von Gema ist auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der Betriebshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, oder auf den Rechnungsbetrag der Lieferung.
Auf alle Rechtsbeziehungen, bei denen Gema Partei ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk des Sitzes von Gema vorgelegt.